. .
Drucken/Print

Erhöhung Pauschalzahlungen (für bestehende Nebenkosten)

  • Anzeige auf dem amtlichen Formular
  • unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin
  • zusätzliche Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist
  • Angabe der neuen Nebenkosten, wobei der Betrag dem Durchschnitt der letzten drei Jahre entsprechen muss
  • Art der Erhebung (pauschal)
  • Begründung, weshalb die Erhöhung erfolgt (z.B. Anpassung an die gestiegenen Ölpreise)

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us