Erhöhung der Akontozahlungen (für bestehende Nebenkosten)
- Anzeige auf dem amtlichen Formular
- unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin
- zusätzliche Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist
- Angabe der neuen Nebenkosten
- Art der Erhebung (akonto)
- Begründung, weshalb die Erhöhung erfolgt (z.B. Anpassung an die gestiegenen Ölpreise)
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