Erhöhung Pauschalzahlungen (für bestehende Nebenkosten)
- Anzeige auf dem amtlichen Formular
- unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin
- zusätzliche Beachtung der 10-tägigen Bedenkfrist
- Angabe der neuen Nebenkosten, wobei der Betrag dem Durchschnitt der letzten drei Jahre entsprechen muss
- Art der Erhebung (pauschal)
- Begründung, weshalb die Erhöhung erfolgt (z.B. Anpassung an die gestiegenen Ölpreise)
Scroll Up